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02.05.2024
02.05.2024
14347 Corona-Pandemie

Neue Vorschrift bringt mehr Klarheit für Gewerbe­mieter und Pächter in der Corona-Pandemie

03.03.2021Sich auf einen Mietmangel für eine Miet­minderung nach § 536 BGB zu berufen, war und ist nicht möglich. Und die Gerichte lehnten überwiegend einen Anspruch auf Anpassung des Miet­vertrages im Hinblick auf Reduzierung der Miete- und Pacht­zahlungen wegen Wegfall der Geschäfts­grundlage (§ 313 BGB) ab. Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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