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27.04.2024
27.04.2024
19746 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Näheverhältnis einer Lehrkraft zu einem labilen Schüler rechtfertigt Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe

25.11.2022Schreibt eine Lehrkraft einem labilen Schüler eine Vielzahl von Textnachrichten, in denen sie eine freundschaftliche Beziehung suggeriert und den Schüler erheblich psychisch unter Druck setzt, so liegt eine schwerwiegende Verletzung der Kernpflichten einer Lehrkraft vor. Dies rechtfertigt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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