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28.04.2024
28.04.2024
14788 Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Nächtliche Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern M-V außer Vollzug

27.04.2021Das Obe­rverwaltungs­gericht in Greifswald hat § 13 Abs. 2 Corona Landesverordnung M-V vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach das Verlassen der Unterkunft bzw. des Grundstückes, auf dem sich die Unterkunft befindet, von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens untersagt wird, sofern kein triftiger Grund vorliegt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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