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24.08.2026
24.08.2026
28482 Landgericht Koblenz

Nach Trennung ohne Ehe: Miteigentum an Haustier erfordert Teilung durch Versteigerung unter den Ex-Partnern

24.08.2026Die eherechtlichen Regeln für Haushalts­gegenstände gelten nicht für nichteheliche Paare und ein rechtlicher Anspruch auf ein Wechselmodell für Haustiere besteht nicht. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden. Steht ein gemeinsam angeschaffter Hund in Miteigentum beider Partner, so muss der unteilbare Hund bei der Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden. Ein solche Versteigerung sollte aus Schutz vor Dritten und zur Vermeidung ständiger Übergabekonflikte zwischen den zerstrittenen Parteien exklusiv zwischen den beiden Ex-Partnern stattfinden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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