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15.05.2024
15.05.2024
10881 Kindesunterhalt

Unterhalts­berechnung nach Düsseldorfer Tabelle: Wie wird der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet?

21.01.2022Was ist neu 2022?Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Düsseldorfer Tabelle jährlich. Auch 2022 bringt einige Neuerungen. So wurden die Bedarfssätze zum Kindesunterhalt mit Wirkung ab dem 01.01.2022 erneut etwas angehoben – allerdings weit unterhalb der derzeitigen Inflationsrate.Die Bedarfssätze richten sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhalts­pflichtigen. Bislang wurden in der Düsseldorfer Tabelle Bedarfssätze stufenweise bis zu einem Nettoeinkommen von 5.100 EUR netto aufgeführt. Der Bedarfssatz bei einem höheren Einkommen musste von dem zuständigen Familiengericht einzelfallabhängig ermittelt werden. Die Düsseldorfer Tabelle für 2022 sieht erstmals eine Staffelung der Bedarfssätze bis zu einem Nettoeinkommen von 11.000 ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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