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29.09.2026
29.09.2026
28629 Kanzlei Nussmann

Kündigung trotz Elternzeit? Neues BAG-Urteil stärkt den Kündigungsschutz bei geteilter Elternzeit

29.09.2026Der aktuelle Fall des Bundesarbeits­gerichtsDer Kläger war erst seit dem 1. Juli 2024 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Bereits mit Schreiben vom 23. Juli 2024 verlangte er Elternzeit für insgesamt vier verschiedene Zeiträume zwischen Juli 2024 und Juli 2027. Für einen dieser Zeiträume, der am 11. November 2024 beginnen sollte, beantragte er zusätzlich eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Der Arbeitgeber akzeptierte die vorgesehenen Elternzeitzeiträume und stimmte auch der Teilzeittätigkeit zu.Am 9. Oktober 2024 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31. Oktober 2024. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Arbeitnehmer gerade nicht in Elternzeit. Außerdem bestand das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate. ...Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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