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19.05.2024
19.05.2024
11228 Hessisches Landessozialgericht

Kein Mehrbedarf für Sozial­hilfe­empfänger in der Corona-Pandemie

12.05.2020Sozial­hilfe­empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Bevorratung von Lebensmitteln. Die empfohlene (Not-)Bevorratung für 10 bis 14 Tage in Zeiten der Corona-Pandemie führt nicht zu einem unausweichlichen bzw. unabweisbaren Bedarf im Sinne des Sozialhilferechts. Dies entschied der 4. Senat des Hessischen Landes­sozial­gerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss im einstweiligen Rechts­schutz­verfahren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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