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04.07.2025
04.07.2025
26109 Kammergericht Berlin

Kein Anspruch aus Vollkasko­versicherung bei Unfallfahrt mit Blut­alkohol­konzentration von 1,98 Promille

02.07.2025Eine Vollkasko­versicherung ist berechtigt gemäß § 81 Abs. 2 VVG ihre Leistung auf null zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,98 Promille einen Unfall verursacht. Denn in diesem Fall ist dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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