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17.09.2025
17.09.2025
27036 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Geldauflagen im Strafverfahren sind steuerlich nicht abziehbar

16.09.2025Abzugsverbot und mögliche Ausnahmen Ein Strafverfahren mit einer Geldauflage zu beenden, wirkt für viele Unternehmer wie ein Ausweg: 25.000 € gezahlt, Verfahren eingestellt, Ruhe im Gerichtssaal. Doch beim Finanzamt geht die Rechnung nicht auf. Der Bundesfinanzhof stellt klar: Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO sind steuerlich nicht abziehbar. Nur eindeutig […]Der Beitrag Geldauflagen im Strafverfahren sind steuerlich nicht abziehbar erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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