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02.05.2024
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10056 Oberlandesgericht Oldenburg

Fehlende CE-Kennzeichnung begründet allein keine Mangelhaftigkeit

17.12.2019Die fehlende CE-Kennzeichnung an einem Produkt begründet für sich genommen keine Mangelhaftigkeit. Die Kennzeichnung bietet keine Gewähr dafür, dass das Produkt den deutschen Sicher­heits­anforderungen entspricht. Vielmehr definiert es nur einheitliche Prüfstandards. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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