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29.04.2024
29.04.2024
9836 Kammergericht Berlin

Darstellung der Vitamin- und Nährwerttabellen auf Verpackung von "nimm2"-Bonbons unzulässig

05.12.2019Das Kammergericht in Berlin hat entschieden, dass die vom Süßwarenhersteller Storck auf Bonbon-Verpackungen abgedruckten Vitamin- und Nährwerttabellen unzulässig sind. Pflichtangaben bezüglich Fett und Zucker wurden gegenüber Angaben zu Vitaminen nicht wie vorgeschrieben zuerst genannt. In der Voranstellung der Angaben zu Vitaminen sah das Gericht eine nicht unerhebliche Gefahr der Irreführung von Verbrauchern.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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