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29.04.2024
29.04.2024
9734 Amtsgericht Greifswald

Bei einer Wohngemeinschaft besteht gegen Vermieter Anspruch auf Auswechselung einzelner Mieter

21.11.2019Schließt ein Vermieter einen Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft ab, so muss er der Auswechselung einzelner Mieter zustimmen. Dabei muss der Mietvertrag nicht ausdrücklich mit einer Wohngemeinschaft abgeschlossen sein. Vielmehr genügt es, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass eine Wohngemeinschaft die Wohnung angemietet hat. Dies hat das Amtsgericht Greifswald entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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