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13.10.2026
13.10.2026
28688 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

BAG stärkt Bestandsschutz: Befristung im Prozessvergleich setzt verantwortliche Mitwirkung des Gerichts voraus

12.10.2026Bundesarbeits­gericht (7. Senat), Urteil vom 04.03.2026, Aktenzeichen 7 AZR 297/24 Zusammenfassung:  Mit Urteil vom 4. März 2026 zum Aktenzeichen 7 AZR 297/24 hat der Siebte Senat des Bundesarbeits­gerichts die Anforderungen an eine Befristung geregelt, die im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vereinbart wird. Das BAG stellt klar: Nicht jeder vor dem Arbeitsgericht festgestellte Vergleich rechtfertigt eine ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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