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29.05.2026
29.05.2026
28170 Arbeitsgericht Berlin

Arbeitsgericht weist AGG-Entschädigungsklage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs ab

29.05.2026Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehand­lungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung aus geschlechts­spezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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