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18.05.2024
18.05.2024
19739 Landgericht Köln

Anspruch auf Erstattung der Kosten für Ersatzbeförderung trotz anderen Abflugorts und höherwertige Sitzklasse

24.11.2022Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Ersatzbeförderung gemäß Art. 8 Abs. 2 b) Fluggast­rechte­verordnung (VO) ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Flug von einem anderen Ort startet und eine höherwertige Sitzklasse aufweist. Voraussetzung ist, dass keine anderen Flugmöglichkeiten bestehen. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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