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29.04.2024
29.04.2024
13976 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Muslima darf beim Autofahren keinen Niqab tragen

23.02.2021Eine Muslima ist nicht berechtigt, beim Autofahren einen Niqab zu tragen. Insofern überwiegt das Interesse an der Verkehrssicherheit das Interesse an der Verhüllung aus Glaubensgründen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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