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29.04.2024
29.04.2024
18203 Amtsgericht München

Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen

01.04.2022Das Amtsgericht München verurteilte einen Münchner Verein zur Zahlung von Mobilfunkkosten in Höhe von 552,59 €. Im Übrigen wies es die Klage ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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