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12.12.2024
12.12.2024
24992 Bundesgerichtshof

Mittels durch Täuschung erlangte Geldkarte mit PIN abgehobene Geldbeträge können eingezogen werden

28.11.2024Erlangt ein Täter mittels Täuschung die Geldkarte mitsamt der PIN und hebt daraufhin Bargeld ab, so kann dieses gemäß § 75 Abs. 1 StGB eingezogen werden. Denn die abgehobenen Geldbeträge sind durch die Betrugstaten erlangt worden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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