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28.04.2024
28.04.2024
12430 Landgericht München I

Mindestabstand von 1,5 bis 2 m beim Überholen von Radfahrern und Pferden

21.10.2020Bei einem Überholen von Radfahrern oder Pferden muss ein Mindestabstand von 1,5 bis 2m eingehalten werden, um auf etwaige plötzliche Reaktionen oder Schlenker von Mensch oder Tier reagieren zu können. Dies hat das Landgericht München I entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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