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28.04.2024
28.04.2024
10870 Landgericht Köln

Mietvertragliche Pflicht zur "in Ordnung"-Haltung des Rasens gibt Mieter sehr breiten Ermessensspielraum bei der Rasenpflege

30.03.2020Regelt ein Mietvertrag, dass der Rasen vom Mieter "in Ordnung" zu halten ist, so liegt eine unklare Regelung vor, die dem Mieter bei der Rasenpflege einen sehr breiten Ermessensspielraum einräumt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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