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01.11.2026
01.11.2026
28767 Rosentreter & Scholz

Medizinstrafrecht: Was Ärzte und Patienten wissen müssen

01.11.2026Was versteht man unter Medizinstrafrecht?Das Medizinstrafrecht ist kein eigenständiges Gesetzbuch, sondern eine Querschnittsmaterie, die strafrechtliche Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Betäubungs­mittelgesetz (BtMG), dem Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie berufsrechtliche Normen der Landesärztekammern miteinander verbindet. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem Vorwürfe im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen, der Abrechnung von Leistungen sowie dem Umgang mit verschrei­bungspflichtigen Medikamenten.Typische Konstellationen sind Vorwürfe der Körperverletzung durch einen ärztlichen Eingriff, der fahrlässigen Tötung infolge eines Behandlungsfehlers, des Abrechnungsbetrugs gegenüber Krankenkassen sowie Verstöße gegen das ...Weiterlesen auf rosentreterscholz.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rosentreterscholz.de
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