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25.09.2025
25.09.2025
27085 Verwaltungsgericht Hannover

Mann scheitert mit Klage gegen gleich­geschlechtliche Ampelpärchen

24.09.2025Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage eines Bürgers gegen die Umrüstung von insgesamt 14 Ampelanlagen an drei Verkehrspunkten in der Stadt Hildesheim abgewiesen. Die Klage, die das Gericht als allgemeine Leistungsklage einordnete, sei schon unzulässig. Die Voraussetzung der Klagebefugnis sei nicht gegeben. Im Rahmen der Klagebefugnis müsse der Kläger eine Verletzung eigener Rechte geltend machen, wobei die bloße Möglichkeit einer Verletzung ausreiche. Diese Möglichkeit hat die Kammer schon nicht erkannt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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