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29.04.2024
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15430 Bundesverwaltungsgericht

Luftreinhalteplan für Hamburg ist fortzuschreiben

02.06.2021Der Luftreinhalteplan für Hamburg muss zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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