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23.10.2025
23.10.2025
27240 Oberlandesgericht Stuttgart

Lidl darf die Lidl Plus App trotz Datenerhebung als "kostenlos" bewerben

23.10.2025Da für die Nutzung der Lidl-App keine Geldzahlung verlangt wird und die Datennutzung juristisch keine Preisangabe erfordert, darf Lidl seine App weiterhin als "kostenlos" bewerben. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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