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29.11.2025
29.11.2025
27193 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Werbung mit der Angabe „Anti-Kater“ verstößt gegen die europäische Lebensmit­telinforma­tionsverordnung

14.10.2025Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Werbung für Mineralstoff­tabletten auf der Plattform Amazon mit dem Zusatz „Anti-Kater“ untersagt. Es ist das erste nach dem Unterlassungs­klagegesetz erstinstanzlich am OLG geführte Verfahren.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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