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28.04.2024
28.04.2024
12766 Kammergericht Berlin

Lärm und Erschütterungen aufgrund nachbarlicher Baustelle rechtfertigt bei Massagestudio Mietminderung

13.11.2020Der Mieter von Gewerberäumen kann gemäß § 536 Abs. 1 BGB seine Miete mindern, wenn es aufgrund von einer benachbarten Baustelle ausgehenden Lärms und Erschütterungen zu erheblichen Störungen des betriebenen Massagestudios kommt. Ob dem Vermieter nach § 906 BGB Abwehr- oder Ent­schädigungs­ansprüche gegen den Bauherren zustehen, kommt es dabei nicht an. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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