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30.04.2024
30.04.2024
16985 Amtsgericht München

Kreuzfahrt: Rückzahlung des Reisepreises für eine bereits unter Corona gebuchte Kreuzfahrt

14.10.2021Das Amtsgericht München gab durch Urteil vom 15.06.2021 der Klage zweier Kläger aus dem Raum Kiel gegen eine Schweizer Kreuzfahrt­veranstalterin auf Rückzahlung des Reisepreises von 2.527,04 Euro zuzüglich Zinsen und vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten statt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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