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07.05.2024
07.05.2024
12778 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Krankenkasse muss vorläufig Kosten für Therapie mit Zolgensma® übernehmen

12.11.2020Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die IKK classic verpflichtet, ist, ein an SMA erkranktes Kind mit einer stationären Krankenhaus­behandlung zur Durchführung einer Therapie mit Zolgensma® zu versorgen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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