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29.04.2024
29.04.2024
18316 Bundesfinanzhof

Kosten für ein Mausoleum können Erbschaftsteuer mindern

22.04.2022Durch Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal des Erblassers kann der Erbe seine Erbschaftsteuer mindern, dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Es spielt keine Rolle, wenn es sich dabei um ein Zweitgrab handelt. Voraussetzung ist aber, dass der Erblasser dort seine letzte Ruhe findet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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