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05.05.2024
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12437 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Kleiner Bordellbetrieb ohne Wohnnutzung in faktischem Industriegebiet zulässig

22.10.2020Ein kleiner Bordellbetrieb ohne Wohnnutzung ist in einem faktischen Industriegebiet zulässig. Ein solcher Betrieb widerspricht nicht der typischen Funktion eines Industriegebiets. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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