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29.04.2024
29.04.2024
10416 Kammergericht Berlin

Kindesvater muss für Klage des Kindes auf ererbtem Schmerzensgeld seiner verstorbenen Mutter zahlen

14.02.2020Für eine Klage eines minderjährigen Kindes gestützt auf einem ererbten Schmerzens­geld­anspruch der verstorbenen Mutter muss der Kindesvater zahlen. Dem Kind steht insofern in entsprechender Anwendung des § 1360 a Abs. 4 BGB ein Prozess­kosten­vorschuss­anspruch zu. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann zunächst nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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