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27.04.2024
27.04.2024
11492 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Kinder von Grenzgängern haben Anspruch auf Übernahme der Schüler­beförderungs­kosten

26.06.2020Die Beschränkung der Übernahme von Schüler­beförderungs­kosten auf solche Kinder, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, ist europarechtswidrig, soweit Kinder sog. Grenzgänger betroffen sind. Hierunter versteht man EU-Bürger, die ihren Wohnsitz im EU-Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten. Der Landkreis muss daher diese Kosten nach den für Rheinland-Pfälzer geltenden Regelungen übernehmen, wenn ihre Kinder eine Schule im Landkreis besuchen. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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