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08.10.2026
08.10.2026
28677 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine vorzeitige Hafentlassung auf Bewährung ohne Angaben über den Verbleib der Beute

08.10.2026Einem Täter, der die Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung begehrt, ist es grundsätzlich zuzumuten, nach Kräften an der Aufklärung hinsichtlich des Verbleibs der Beute mitzuwirken, entschied das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG). Mangels hinreichender Angaben zum Verbleib der Beute und damit fehlender günstiger Legalprognose lehnte es die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach einer 2/3 Verbüßung ab.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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