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27.04.2024
27.04.2024
11004 Oberverwaltungsgericht Saarland

Keine vorläufige Aussetzung der saarländischen Corona-Verordnung für Gastronomie-Betreiber

24.04.2020Eine vorläufige Aussetzung der saarländischen Corona-Verordung für Gastro­nomie­betreiber kommt nicht in Betracht. Die zeitweise Untersagung des Gaststättenbetriebs ist rechtmäßig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlands entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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