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02.05.2024
02.05.2024
13242 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine unzumutbare Verschattung durch 5 cm zu hohen Anbau

13.01.2021Wird ein Anbau 5 cm höher als genehmigt gebaut, liegt darin keine unzumutbare Verschattung und somit keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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