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28.04.2024
28.04.2024
15604 Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Keine steuerliche Freistellung von Sanierungsgewinnen im Wege des Erlasses

04.06.2021Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass es die gesetzliche Neuregelung zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nicht rechtfertigt, in Altfällen Sanierungsgewinne im Wege des Erlasses steuerfrei zu stellen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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