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30.04.2024
30.04.2024
17109 Landgericht München I

Keine Ver­sicherungs­pflicht für Steuerberater für kurze Urlaubszeit zwischen zwei An­stellungs­verhältnissen

04.11.2021Macht ein Steuerberater zwischen zwei An­stellungs­verhältnissen einige Wochen Urlaub, so besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­versicherung gemäß § 67 Abs. 1 StBerG. Denn in der Urlaubszeit ist der Steuerberater nicht als Selbständiger im Sinne der Vorschrift tätig. Dies hat Landgericht München I entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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