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28.04.2024
28.04.2024
12823 Oberlandesgericht Hamm

Keine Strafverschärfung wegen Straftat aus "nichtigem Anlass"

02.12.2020Das Fehlen verständlicher Motive für eine Straftat darf nicht strafverschärfend berücksichtigt werden. Daher ist die Formulierung im Rahmen der Strafzumessung, der Angeklagte habe aus "nichtigem Anlass" gehandelt, bedenklich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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