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04.05.2024
04.05.2024
12686 Bundesfinanzhof

Keine Steuerermäßigung für die Reinigung einer öffentlichen Straße und für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten

25.11.2020Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.05.2020 entschieden, dass die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerker­leistungen, die in einer Werkstatt erbracht werden, nicht nach § 35 a EStG begünstigt sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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