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27.04.2024
27.04.2024
23491 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Keine Nichtigkeit eines Testaments zugunsten eines behandelnden Arztes

22.03.2024Grundsätzlich steht es dem Erblasser frei seine Erben selbst zu bestimmen. Neben den Angehörigen können auch Freunde, Nachbarn oder auch Organisationen eingesetzt werden, wobei der Pflichtteils­anspruch beachtet werden muss. Ob man auch seinen behandelnden Arzt als Erben einsetzen kann, musste gerichtlich geklärt werden: Was ist geschehen? Die verwitwete erkrankte Erblasserin hinterließ keine Kinder, aber entfernte […]Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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