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08.10.2026
08.10.2026
28676 Verwaltungsgericht Gießen

Keine Kostenerstattung für den Bund nach Autobahnsperrung durch Protestaktion

08.10.2026Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von im Zusammenhang mit der Sperrung einer Autobahnabfahrt entstandener Kosten. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen (Einzelrichterin) hat eine Klage der Bundesrepublik Deutschland abgewiesen, mit welcher diese Kosten geltend macht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Personal und Fahrzeugen der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen einer Sperrung von Autobahnabfahrten anlässlich einer von den Beklagten durchgeführten Protestaktion entstanden sind. Bei der Protestaktion klebten die Beklagten sich auf der Fahrbahn fest.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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