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29.04.2024
29.04.2024
19325 Landgericht Stendal

Keine Haftung des Pkw-Halters für abgerissenen Heckscheinwerfer in Waschstraße

14.09.2022Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung dazu, vor der Einfahrt in eine Waschstraße den Heckscheibenwischer in eine waagerechte Position zu bringen. Daher besteht grundsätzliche keine Haftung für das Abreißen des Scheibenwischers in der Waschstraße. Dies hat das Landgericht Stendal entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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