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28.04.2024
28.04.2024
11624 Amtsgericht Minden

Haftung des Wasch­anlagen­betreibers für Auffahrunfall trotz Fahrfehlers des Waschanlagennutzers

14.07.2020Ein Wasch­anlagen­betreiber kann auch dann für einen Auffahrunfall in der Waschstraße haften, wenn der Unfall auf einen Fahrfehler eines der Nutzer beruht und dadurch die Technik der Waschstraße fehlerhaft funktioniert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Minden hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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