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27.04.2024
27.04.2024
18101 Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Keine Gutschrift von Urlaubstagen wegen behördlicher Quarantäne-Anordnung nach Kontakt mit coronainfizierten Person

21.03.2022Muss ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs wegen des Kontakts zu einer coronainfizierten Person aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne, so werden ihm die Urlaubstage nicht gutgeschrieben. Eine entsprechende Anwendung von § 9 BurlG kommt nicht in Betracht. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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