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28.04.2024
28.04.2024
14411 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Keine Entschädigung für nicht nachgewiesenen Impfschaden

16.03.2021Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Impfschaden nach gesicherten medizinischen Forschungs­ergebnissen zu beurteilen ist. Die bloße Möglichkeit einer Schädigung durch den Impfstoff reicht für einen Entschädigungs­anspruch nicht aus.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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