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06.05.2024
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11444 Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

Keine Einstellung als Lehrerin wegen Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen begründet Ent­schädigungs­anspruch

17.06.2020Wird eine muslimische Lehrerin nicht eingestellt, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, so begründet dies grundsätzlich einen Ent­schädigungs­anspruch gemäß § 15 Abs. 2 AGG. Das Tragen eines Kopftuchs kann nur bei Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens verboten werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Niedersachsen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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