wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
12.05.2025
12.05.2025
21504 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Keine Betriebsver­einbarung ohne Beschluss des Betriebsrats

10.05.2023Keine Betriebsver­einbarung ohne Beschluss des BetriebsratsBundesarbeits­gericht, Urteil vom 08.02.2022, Aktenzeichen 1 AZR 233/21Eine Betriebsver­einbarung ist unwirksam, wenn sie vom Betriebsrats­vorsitzenden ohne Beschluss des Betriebsrats unterschrieben ist.Ein Industriemechaniker ist seit April 1997 bei der Arbeitgeberin bzw. ihren Vorgängerinnen beschäftigt.Der Lohnrahmen­tarifvertrag (LRTV) sieht in seinen Fassungen von 1966 und 1978 vor, dass die Einstufung der Arbeiter “nach dem Lohngruppensystem oder nach der analytischen Arbeitsbewertung“ erfolgt. Die Einführung der tariflichen analytischen Arbeitsbewertung hat durch Betriebsver­einbarung zu erfolgen. ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de mehr von www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Keine_Betriebsvereinbarung_ohne_Beschluss_des_Betriebsrats