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29.04.2024
29.04.2024
13439 Amtsgericht Kehl

Keine Besorgnis der Befangenheit aufgrund Ehe der Richterin des Bußgeldverfahrens mit Staatsanwalt des strafrechtlichen Ermittlungs­verfahrens

09.02.2021Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens begründet die Ehe der Richterin mit dem Staatsanwalt, der das strafrechtliche Ermittlungs­verfahren in der Sache geführt hat, keine Besorgnis der Befangenheit. Dies hat das Amtsgericht Kehl entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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