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28.04.2024
28.04.2024
10742 Verwaltungsgericht Koblenz

Keine Berechtigung zum Führen von Kfz in Deutschland mit durch Scheinwohnsitz erlangten EU-Führerschein

09.03.2020Eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Umstände des Falls die Annahme nahelegen, dass zur Erlangung der Fahrerlaubnis ein Scheinwohnsitz im Ausland begründet wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines deutschen Staatsangehörigen mit tschechischer Fahrerlaubnis.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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