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29.04.2024
29.04.2024
16040 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Änderung eines funktionierenden Umgangsmodells zu Gunsten eines Wechselmodells gegen den Willen der Kinder

26.07.2021Umgangsregelungen richten sich am Wohl der Kinder aus. Dem Willen der Kinder kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Die Ausweitung einer seit geraumer Zeit praktizierten, von den Kindern gut angenommenen und weiter gewünschten Umgangsregelung gegen ihren Willen widerspricht ihrem Wohl. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies deshalb mit veröffentlichter Entscheidung die Beschwerde des Kindesvaters, der sich die Anordnung des Wechselmodells vorstellte, zurück.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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